Frage:

Sind  UVC-Lampen und Ozongeräte für einen Naturpool geeignet?

Antwort:

Nein. Sie sind verboten. Naturpools und Schwimmteiche sind Ökosysteme. Das sieht auch das Umweltbundesamt so und untersagt den Einsatz von UV-Strahlern für Schwimmbäder, weil UV-Strahlen auch die natürlichen Mikroorganismen zerstören, die das Wasser biologisch klären.  Eine selektive Wirkung und hygienische Qualität wird nur vorgetäuscht. Insbesondere entspricht eine die Verwendung von UV-Lampen nicht den Planungs- und Baugrundsätzen für Schwimm- und Badeteichanlagen, an die sich ausführende Betriebe des Garten- und Landschaftsbau auch für private Anwender halten müssen. Die Verwendung von Filteranlagen mit UV, wie sie für Koiteiche genutzt werden, ist nach bisheriger Erfahrung zur Reduktion von Phosphat nur bedingt geeignet. Das Problem derartiger Filtersysteme besteht darin, dass die organischen Stoffe nicht nur festgehalten, sondern um- und abgebaut werden. Am Ende wird aus dem Filter eine Nährstoffschleuder, die Pflanzen, aber auch Algen mit dem besten Dünger versorgt, worauf diese dann ihre Produktion weiter hochfahren.

Ob dauerhafte UV-Bestrahlung zu Mutationen und Resistenzen der bestrahlten Organismen führt, ist wissenschaftlich nicht geklärt. Allerdings wurde in diesem Zusammenhang beobachtet, dass eine in einer handelsüblichen Filteranlage montierte neue UV-Lampe mit einer Leistung von 110 W offenbar keine klärende Wirkung auf Schwebealgen erzielte. Unsere Empfehlung: Austausch der Filteranlage gegen ein naturnahes Reinigungsverfahren (Bellvital Bio-Betriebssystem oder gleichwertiges)

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